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Zusammenfassung:Peter Kneffel/picture alliance via Getty ImagesAuf die Wirtschaftsprüfer von Wirecard und die verant
Peter Kneffel/picture alliance via Getty Images
Auf die Wirtschaftsprüfer von Wirecard und die verantwortlichen Aufsichtsbehörden rollt eine Klagewelle zu.
Business Insider hat mit Anwalt Michael Leipold gesprochen. Er wurde mittlerweile von mehr als 300 Wirecard-Anlegern mandatiert und will gegen BaFin und Ernst & Young (E&Y) klagen.
Leipold geht davon aus, dass mindestens die deutsche Niederlassung von E&Y die Klagewelle nicht überstehen könnte.
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Der Wirecard-Skandal wird immer abenteuerlicher: Nach den verschollenen 1,9 Milliarden Euro, die es wohl niemals gab, der Unternehmensinsolvenz und der zwischenzeitlichen Inhaftierung des ehemaligen Vorstandschefs Markus Braun, geht es mittlerweile um libysche Milizionäre, russische Agenten, flüchtige Vorstände und Geldwäsche.
Was in dieser Aufregung etwas untergeht, ist das Unglück der Anleger. Zahlreiche Wirecard-Aktionäre haben viel Geld, gar ihre Vermögen verloren. Viele von ihnen wollen das nicht hinnehmen und wollen sich juristisch wehren. Business Insider hat mit Michael Leipold gesprochen. Der Anwalt bereitet eine Musterklage gegen die BaFin und den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young vor. Leipold wurde mittlerweile von mehr als 300 Wirecard-Anlegern mandatiert, jeden Tag würden es mehr werden, sagt der Jurist.
Klein- und Großanleger klagen
„Die Verlustsummen unserer Mandanten rangieren von 500 Euro bis zu 7 Millionen Euro. Es sind also von Klein- bis Großanlegern alle vertreten, sagt Leipold.
Der Anwalt klagt gegen die BaFin, weil er glaubt, dass dort für die Anleger am ehesten etwas für die geschädigten Anleger etwas zu holen ist. Bei Wirecard selbst sei das nicht der Fall, dort müsse man gegen die verbleibende Insolvenzmasse klagen – mit geringen Aussichten, dass die Kläger daraus eine Kompensation erhalten.
Bei der BaFin gibt es womöglich Haftungsansprüche
„Ich bin davon überzeugt, dass die Anleger einen Anspruch haben gegenüber der BaFin. Die hat vom Staat eigentlich eine Haftungsfreistellung. Durch die Beauftragung eines Dritten, in diesem Fall der DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, Anm. d. Red.), die sie bei Wirecard nicht ordentlich überwacht hat, entstehen aber Haftungsansprüche. Dazu gibt es Ansätze in der juristischen Literatur. Um diese Position zu untermauern, holen wir noch zwei unabhängige Gutachten zu dieser Frage ein, sagt Leipold.
Gleichzeitig will der Anwalt aber auch gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young vorgehen. Anlass für die Klage ist grobe Fahrlässigkeit und möglicher Vorsatz, sagt Leipold. „Der Wirtschaftsprüfer hat Wirecard Testate ausgestellt, obwohl die Bilanzen des Unternehmens gefälscht waren – dabei ist E&Y offensichtlich nicht seiner Prüfpflicht gerecht geworden. Ernst & Young könnte die Anlegerklage nicht überleben. Jedenfalls nicht die deutsche Niederlassung, es geht mittlerweile um dreistellige Millionensummen, sagt Leipold.
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