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Zusammenfassung:Lade Premium-Inhalte...Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – auch ESOP genannt – liegen im Trend.jayk7
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme – auch ESOP genannt – liegen im Trend.
jayk7 / Getty Imgaes
Mirco Zantopp ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei PXR, einer spezialisierten Full-Service-Kanzlei für Startups und Investoren in der Technologiebranche. Zantopp ist Experte für Mitarbeiterbeteiligungen und beriet mit PXR bereits Unternehmen wie Vay und Knowunity.
1. Möglicher Steuerschaden bei Optionen für Beteiligungsgesellschaften
Starten wir mit einem Beispiel: Die Mitarbeiterin A ist bei einem Startup in Berlin angestellt. Das Startup hat ein Beteiligungsprogramm in Form eines ESOP-Programms (Employee Stock Option Program). Dabei ist festgelegt, dass Optionen auch an Gesellschaften von Mitarbeitenden übertragen werden können. A sollen nun insgesamt 500 Optionen gewährt werden. Der sogenannte strike price, also der Ausgabepreis bei der Optionsausübung, soll 240 Euro betragen. Dies entspricht auch dem Verkehrswert eines Anteils am Startup. Nach kurzer Beratung zur Besteuerung im Exit-Fall, entschließt sich die Mitarbeiterin, ihre 500 Optionen unmittelbar ihrer eigenen A-GmbH zu gewähren. Leider entwickelt sich das Startup nicht wie erhofft und wird nach sechs Jahren liquidiert. Die Optionen können nie ausgeübt werden.
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