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Zusammenfassung:BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeswirtschaftsministerium will die Möglichkeiten zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft (MCX:ROSN) erweitern. Derzeit ist ein solcher Verkauf nur zulässig, wenn er zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll ein Verkauf auch zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erlaubt sein. Einen entsprechenden Vorschlag für eine Novelle des so genannten Energiesicherungsgesetzes leitete das Haus von Minister Robert Habeck (Grüne) am Montag zur Beratung an die anderen Ministerien der Bundesregierung weiter.
BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeswirtschaftsministerium will die Möglichkeiten zum Verkauf von Energieunternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft (MCX:ROSN) erweitern. Derzeit ist ein solcher Verkauf nur zulässig, wenn er zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll ein Verkauf auch zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit erlaubt sein. Einen entsprechenden Vorschlag für eine Novelle des so genannten Energiesicherungsgesetzes leitete das Haus von Minister Robert Habeck (Grüne) am Montag zur Beratung an die anderen Ministerien der Bundesregierung weiter.
Die Bundesregierung hatte im September zwei Töchter des russischen Ölkonzerns Rosneft unter staatliche Kontrolle gestellt. Rosneft Deutschland und die verbundene RN Refining & Marketing halten einen Mehrheitsanteil an der Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Die Raffinerie soll mittelfristig umgebaut werden, um bei Energie unabhängig zu sein.
Mit der geplanten Novelle solle der Bund für derzeitige und künftige Treuhand-Fälle mehr Handlungsspielraum bekommen, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Wenn es zum Verkauf von Energieunternehmen unter Treuhandverwaltung kommt, soll ein Bieterverfahren über den Verkaufspreis entscheiden. Wenn die Änderungen das Kabinett passieren, muss noch der Bundestag zustimmen.
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