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Zusammenfassung:Der Arktis-Tanker Christophe de Margerie bei der Verladung von Flüssigerdgas in der Yamal-LNG-Anlage
Der Arktis-Tanker Christophe de Margerie bei der Verladung von Flüssigerdgas in der Yamal-LNG-Anlage im Hafen von Sabetta an der Westküste des Golfs von Ob in der Karasee.
Die Europäische Union (EU) will Konzernen in Europa ermöglichen, legal aus langfristigen Gas-Verträgen mit Russland auszusteigen, berichtet die „Financial Times.
Demnach hat die Europäische Kommission bereits Verträge geprüft und die Möglichkeit für Gas-Importeure, sich auf „höhere Gewalt zu berufen, um diese zu beenden.
Große Energieunternehmen in der EU wie Shell, Naturgy, aber auch der verstaatlichte Sefe-Konzern, früher Gazprom Germania, haben noch Verträge mit der russischen LNG-Anlage Yamal.
Die Europäische Union (EU) sucht nach Wegen, wie Konzerne in Europa legal aus langfristigen Gas-Verträgen mit Russland aussteigen können. Und zwar, ohne horrende Strafzahlungen an Moskau leisten zu müssen. Das berichtet die „Financial Times (FT) und beruft sich auf drei Beamte, die mit dem Plan vertraut sind.
Demnach hat die Europäische Kommission bereits Verträge geprüft und die Möglichkeit für Gas-Importeure, sich auf „höhere Gewalt zu berufen, um diese zu beenden. Unter die sogenannte „höhere Gewalt fallen unvorhergesehene Ereignisse, auf die Vertragspartner keinen Einfluss haben. Zum Beispiel Kriege oder Naturkatastrophen. Wäre ein solcher Fall anwendbar auf Gasverträge und entsprechend in einer Klausel im Vertrag geregelt, würden Importeure sich von ihren Abnahmeverpflichtungen befreien, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen.
„Dieser Vertrag ist nicht einfach kündbar: Im BI-Interview erklärt Sefe-Chef Egbert Laege, warum der verstaatlichte Konzern noch immer russisches Gas kauft
Große Energieunternehmen in der EU wie Shell, Naturgy, aber auch der verstaatlichte Sefe-Konzern, früher Gazprom Germania, haben noch Verträge mit der russischen LNG-Anlage Yamal.
Ein EU-Beamter wies in der „FT jedoch auf Schwierigkeit für die Juristen der Kommission hin. Diese bestünde darin, dass die Verträge geheim seien und sich oft unterscheiden würden. Die Berufung auf den Krieg in der Ukraine, um höhere Gewalt geltend zu machen, könnte rechtlich nicht ausreichend sein.
Auf „FT-Anfrage lehnte die EU-Kommission eine Stellungnahme ab.
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